Employer of Record in Schweden

Wenn mangelnde Geschwindigkeit oder fehlendes lokales Fachwissen zu Ihren größten Bedenken gehören, wenn Sie nach Schweden expandieren oder dort Arbeitskräfte einstellen wollen, dann ist ein Employer of Record möglicherweise die beste Option, um Ihre globalen Wachstumsziele zu erreichen.
Mit einem Employer of Record, manchmal auch als internationaler PEO bezeichnet, können Sie schnell Arbeitskräfte in Schweden einstellen und beschäftigen – oft innerhalb von nur zwei Wochen – ohne die Kosten und Risiken der Gründung einer lokalen Niederlassung auf sich nehmen zu müssen.
Informieren Sie sich über die Anforderungen an die Einstellung, Beschäftigung, Gehaltsabrechnung und Sozialleistungen von Beschäftigten in Schweden und erfahren Sie, wie unser Employer-of-Record-Dienst GEO und unsere lokalen HR-Experten Ihnen bei der Bewältigung Ihrer internationalen Beschäftigungsanforderungen helfen können.
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Einstellung in Schweden

In Schweden hat der Arbeitgeber grundsätzlich die Freiheit, nach Belieben einzustellen, obwohl diese Unabhängigkeit in gewissem Umfang durch die Gesetzgebung zur Nichtdiskriminierung, zum Beschäftigungsschutz und zur öffentlichen Beschäftigung eingeschränkt wird.
Der Arbeitgeber muss Beschäftigte innerhalb einer Woche nach Beginn des Arbeitsverhältnisses schriftlich über die Bedingungen informieren, die für das Arbeitsverhältnis von wesentlicher Bedeutung sind.
Das schwedische Arbeits- und Beschäftigungsrecht befasst sich mit Arbeitsverträgen, nicht jedoch mit Verträgen über die Erbringung von Arbeitsleistungen, die als Dienstleistungsverträge eingestuft werden. Das schwedische Recht definiert die Begriffe „Beschäftigte“ und „Arbeitgeber“ nicht, und es ist Aufgabe der Gerichte, Definitionen für diese Begriffe festzulegen. Die Unterscheidung zwischen Arbeitsvertrag und Dienstleistungsvertrag ist nicht nur für die Anwendbarkeit des Arbeitsrechts von entscheidender Bedeutung, sondern auch für die Gesetzgebung in Bereichen wie Sozialversicherung und Besteuerung.
Gemäß dem Beschäftigungsschutzgesetz sind Arbeitsverträge unbefristet.
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Arbeitsverträge in Schweden

Wenn Sie planen, in Schweden Arbeitskräfte einzustellen, finden Sie hier einige standardmäßige Vorschriften, die Sie kennen müssen, um einen rechtskonformen Vertrag zu erstellen, und Sie erfahren, wie ein Employer of Record und eine PEO Sie bei Ihren individuellen HR-Anforderungen unterstützen können.
Arbeitszeiten
Obwohl die Arbeitszeiten oft durch Tarifverträge festgelegt sind, dauert ein typischer Arbeitstag acht Stunden, bei einer maximalen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden. Beschäftigte haben Anspruch auf mindestens 11 Stunden Ruhezeit zwischen den Arbeitstagen und mindestens 36 Stunden Ruhezeit pro Woche. Nach fünf Stunden haben Beschäftigte Anspruch auf eine Pause.
Entlohnung
Bei der Festlegung eines angemessenen Vergütungsangebots für Ihre neuen Arbeitskräfte sollten Sie folgende Punkte berücksichtigen:
  • In Schweden gibt es keinen Mindestlohn.
  • Arbeit, die außerhalb der normalen Arbeitstage oder -stunden geleistet wird, gilt als Überstunden und ist auf 48 Stunden in vier Wochen oder 50 Stunden pro Kalendermonat mit einem Maximum von 200 Stunden pro Jahr begrenzt. In Tarifverträgen wird der Überstundenzuschlag in der Regel auf 50 % oder 100 % des normalen Stundenlohns festgelegt.
  • Die Löhne werden in der Regel monatlich ausgezahlt, sind aber durch Tarifverträge festgelegt.
  • In Tarifverträgen kann die gesetzliche Gehaltsspanne und der Überstundenzuschlag geregelt werden.
Als Ihr Employer of Record in Schweden können wir Ihnen Ressourcen und Einblicke in die Mitarbeitervergütung bieten, damit Sie besser vorbereitet sind, um ein wettbewerbsfähiges Stellenangebot zu erstellen.
Sonderzahlungen
Das schwedische Arbeitsrecht umfasst keine Bonuszahlungen.
Probezeit
Probezeiten sind zulässig, solange sie nicht länger als sechs Monate dauern. Sofern nicht anders vereinbart, kann ein Probearbeitsverhältnis jederzeit beendet werden.
Kündigungen und Abfindungen
Nach schwedischem Recht ist eine Kündigung das letzte Mittel und Arbeitgeber sind verpflichtet, Beschäftigten zunächst bei der Verbesserung ihrer Leistung und/oder der Arbeitsbeziehung zu helfen.
Wenn der Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht, sei es aus betriebsbedingten oder persönlichen Gründen, variiert die erforderliche Kündigungsfrist je nach Dauer der ununterbrochenen Beschäftigung der Beschäftigten. Sie beginnt bei einem Monat für eine Beschäftigungsdauer von weniger als zwei Jahren und erhöht sich auf maximal sechs Monate für eine Beschäftigungsdauer von mindestens zehn Jahren.
Vor der Kündigung muss der Arbeitgeber unter bestimmten Umständen die Beschäftigten und die örtliche Gewerkschaft benachrichtigen, der die Beschäftigten angehören.
Beschäftigte müssen ihr Arbeitsverhältnis mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber, bei der Kündigung von Arbeitsverträgen Abfindungen oder Entschädigungen zu zahlen, aber solche Zahlungen können im individuellen Vertrag festgelegt werden.
Als Ihr Employer of Record in Schweden helfen wir Ihnen, bei unerwarteten Kündigungen schnell Ersatz zu finden. Wir bieten Ihnen rechtliche Beratung und einen personalisierten Prozess, der sicherstellt, dass Sie sich nicht vor einem Arbeitsgericht wiederfinden.

Sozial- und Arbeitgeberleistungen in Schweden

Wenn Sie mit einem Bewerber oder einer Bewerberin in Schweden die arbeitsvertraglichen Bedingungen aushandeln, sehen Sie hier einige der gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen (wie bezahlte Urlaubstage), die Sie im Auge behalten sollten, und erfahren, wie ein Employer of Record Ihr Unternehmen in Sachen Sozial- und Arbeitgeberleistungen unterstützen kann.
Mutterschutz und Elternzeit
Eltern haben gemeinsam Anspruch auf 480 Tage Elternzeit, wenn ein Kind geboren oder adoptiert wird, und sie können diese bis zum Alter von 18 Monaten ihres Kindes in Anspruch nehmen. Bei Mehrlingsgeburten gibt es zusätzliche Urlaubstage. Der Urlaubsanspruch kann bis auf 90 Tage gleichmäßig auf beide Elternteile aufgeteilt werden.
Die Mutter kann ab 60 Tagen vor dem Geburtstermin bis zum 12. Geburtstag des Kindes bezahlten Urlaub nehmen, allerdings können nach dem vierten Geburtstag des Kindes nur noch 96 Tage in Anspruch genommen werden. Das Elterngeld beträgt in der Regel 80 % des regulären Lohns für die ersten 420 Tage, wenn Beschäftigte mindestens 240 Tage in Schweden gearbeitet haben.
Eltern haben außerdem das Recht, ihre Arbeitszeit um bis zu 25 % zu reduzieren, bis das Kind acht Jahre alt ist.
Urlaub
Beschäftigte haben Anspruch auf 25 Tage Jahresurlaub. Während des Urlaubs haben Beschäftigte Anspruch auf Urlaubsgeld, wenn dieses während des Qualifikationsjahres, das vom 1. April bis zum 31. März läuft, angespart wurde. Das Recht auf Urlaubsgeld muss in einem anspruchsbegründenden Jahr erworben werden, bevor es im Folgejahr ausgezahlt werden kann.
Beginnt das erste Beschäftigungsjahr nach dem 31. August, haben Beschäftigte im ersten Urlaubsjahr Anspruch auf fünf Urlaubstage.
Beschäftigte können auf ihren Jahresurlaub verzichten, wenn dieser nicht mit Urlaubsgeld verbunden ist.
In Tarifverträgen ist oft festgelegt, dass Urlaubsjahr und das Jahr, in dem der Anspruch entsteht, übereinstimmen müssen, sodass der Urlaubsanspruch im selben Jahr erworben wird, in dem der Urlaub genommen wird.
Arbeitgeber können entscheiden, wann Beschäftigte ihren Urlaub nehmen, wenn im Juni, Juli oder August mindestens vier zusammenhängende Wochen zur Verfügung stehen, sofern in einem Tarifvertrag nichts anderes festgelegt ist.
Das Urlaubsgeld entspricht 12 % des gesamten im Anspruchsjahr verdienten Lohns.
Beschäftigte erwerben während der folgenden Abwesenheitszeiten im Anspruchsjahr Urlaubsgeld:
  • Krankheit bis zu 180 Tage
  • Elternurlaub bis zu 120 Tage
  • Bildungsurlaub bis zu 180 Tage
  • Militärische Ausbildung bis zu 60 Tage
Beschäftigte, die mehr als 20 Tage Urlaub angesammelt haben, können einen oder mehrere Tage bis zu fünf Jahre nach dem Anspruchsjahr übertragen. Wenn das Beschäftigungsverhältnis endet, haben Beschäftigte Anspruch auf eine finanzielle Vergütung für nicht genommene Urlaubstage. Sofern Beschäftigte nicht zustimmen, darf der Arbeitgeber während der Kündigungsfrist keinen Urlaub einplanen.
Feiertage
Beschäftigte haben Anspruch auf die folgenden bezahlten Feiertage:
  • Neujahr
  • Heilige Drei Könige
  • Karfreitag
  • Ostern und Ostermontag
  • Walpurgisnacht
  • Tag der Arbeit
  • Christi Himmelfahrt
  • Nationalfeiertag
  • Pfingstsonntag
  • Mittsommer
  • Allerheiligen
  • Heiligabend
  • Weihnachten
  • 2. Weihnachtsfeiertag
Feiertage, die auf ein Wochenende fallen, werden nicht verschoben. Für die Arbeit an einem Feiertag ist keine Überstundenvergütung erforderlich.
Freistellung im Krankheitsfall
Arbeitgeber müssen in den ersten zwei Wochen der Abwesenheit von Beschäftigten Krankengeld in Höhe von 80 % des Gehalts der Beschäftigten zahlen. Wenn die Abwesenheit länger als zwei Wochen dauert, wird das Krankengeld von der Sozialversicherungsanstalt gezahlt. Beschäftigte können nicht aufgrund von Krankheit entlassen werden.
Krankenversicherung
Das gesetzliche Rentenalter liegt bei 65 Jahren.
Arbeitgeber müssen einen Sozialversicherungsbeitrag für die Renten- und Krankenversicherung der Beschäftigten in Höhe von 31,42 % des Bruttogehalts der Beschäftigten zahlen. Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Zahlungen für alle Beschäftigten oder Auftragnehmer zu leisten, die mindestens 1.000 Kronen pro Jahr verdienen. Für Beschäftigte unter 26 Jahren zahlen Arbeitgeber einen ermäßigten Sozialversicherungsbeitrag.
Es gibt keine Obergrenze für Arbeitgeberbeiträge zum Sozialversicherungssystem. Die Arbeitnehmerbeiträge in Höhe von 7 % des Lohns oder Gehalts sind jedoch auf einen jährlich angepassten Betrag begrenzt.
In der Regel sehen Tarifverträge vor, dass Arbeitgeber für ihre Mitarbeitenden Zusatzversicherungen abschließen, die Leistungen wie Zusatzrenten und Gruppenversicherungen abdecken.
Sonstige Sozial- und Arbeitgeberleistungen
Zusätzlich zu den Gesundheitsleistungen haben Beschäftigte in Schweden Anspruch auf eine Rente, die aus Steuermitteln der Regierung finanziert wird, sowie auf eine Arbeiterunfallversicherung, die durch eine Pflichtversicherung des Arbeitgebers abgedeckt ist.
Die Sozialabgaben des Arbeitgebers decken einen großen Teil der Sozialleistungen für Beschäftigte in Schweden ab, aber wir können Sie bei Bedarf über zusätzliche Absicherungsmöglichkeiten, wie zusätzliche Beiträge zur Altersvorsorge oder Lebensversicherungen, beraten.
Aktualisiert: 12. Februar 2024

Onboarding von Beschäftigten mit einem Employer of Record in Schweden

Wir schreiben und validieren alle lokalen Arbeitsverträge und rationalisieren so den Onboarding-Prozess für Sie und Ihre Beschäftigten in Schweden. Sie müssen lediglich alle relevanten Informationen bereitstellen und den Arbeitsvertrag prüfen und genehmigen. Als Ihr Employer of Record in Schweden werden wir:
  • Ein Begrüßungstelefonat vereinbaren, in dem Informationen zum Personalwesen und zu Beschäftigungsverhältnissen in Schweden besprochen und alle Fragen beantwortet werden 
  • Einen maßgeschneiderten Arbeitsvertrag auf Englisch und Schwedisch (oder in einer anderen lokalen Sprache) erstellen
  • Der neuen Arbeitskraft den Arbeitsvertrag und die Informationen zu den Sozialleistungen zur Unterschrift und Überprüfung überreichen
  • Steuer- und Bankdaten der Arbeitskraft einholen, um Gehaltszahlungen durchführen zu können 
  • Der Arbeitskraft eine lokale Kontaktperson zur Verfügung stellen, die Fragen zu dem Beschäftigungsverhältnis, lokalen HR-Angelegenheiten oder der Gehaltsabrechnung beantworten kann
Der gesamte Onboarding-Prozess dauert oftmals nicht mehr als zwei Wochen.

Machen Sie Safeguard Global zu Ihrem Partner für Employer-of-Record- und PEO-Dienstleistungen in Schweden

Mit mehr als einem Jahrzehnt Erfahrung sind wir der dienstälteste Employer of Record und PEO-Dienstleister auf dem internationalen Markt. Unternehmen auf der ganzen Welt verlassen sich auf GEO, unsere Employer-of-Record-Lösung, um in mehr als 170 Ländern auf der ganzen Welt zu expandieren und neue Mitarbeitende einzustellen, und zwar schnell und gesetzeskonform. 
Wir haben schon so gut wie alle denkbaren Szenarien der globalen Beschäftigung erlebt und wissen dank unserer umfassenden Kenntnisse der lokalen Gesetze und Kultur, worauf es ankommt, damit es mit dem Arbeitsverhältnis in Schweden klappt. Wir bieten schriftliche Verträge in der Landessprache, Gehälter in der Landeswährung und HR-Unterstützung in der lokalen Zeitzone Ihrer Beschäftigten.
Außerdem unterstützen wir als globaler Payroll-Dienstleister die Lohn- und Gehaltsabrechnungsverwaltung – einschließlich Zahlungen, Einreichungen und anderer Berechnungen – auf der ganzen Welt und können die Lohn- und Gehaltsabrechnungsanforderungen von Unternehmen jeder Größe erfüllen. 
Ganz gleich, ob Sie Neueinstellungen im Rahmen einer strategischen Expansion vornehmen möchten oder Bedarf an speziellen Arbeitskräften haben, unser Beratungspersonal für globale Lösungen wird Ihnen verschiedene Optionen für Ihre internationale Personalbeschaffung vorstellen, damit Sie die richtige Wahl für Ihr Unternehmen treffen können. Kontaktieren Sie uns noch heute.

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