Employer of Record in der Schweiz

Wenn mangelnde Geschwindigkeit oder fehlendes lokales Fachwissen zu Ihren größten Bedenken gehören, wenn Sie in die Schweiz expandieren oder dort Arbeitskräfte einstellen wollen, dann ist ein Employer of Record möglicherweise die beste Option, um Ihre globalen Wachstumsziele zu erreichen.
Mit einem Employer of Record, manchmal auch als internationaler PEO bezeichnet, können Sie schnell Arbeitskräfte in der Schweiz einstellen und beschäftigen – oft innerhalb von nur zwei Wochen – ohne die Kosten und Risiken der Gründung einer lokalen Niederlassung auf sich nehmen zu müssen.
Informieren Sie sich über die Anforderungen an die Einstellung, Beschäftigung, Gehaltsabrechnung und Sozialleistungen von Beschäftigten in der Schweiz und erfahren Sie, wie unser Employer-of-Record-Dienst GEO und unsere lokalen HR-Experten Ihnen bei der Bewältigung Ihrer internationalen Beschäftigungsanforderungen helfen können.
Sie haben spezielle Fragen zu Einstellungen in der Schweiz? Bitten Sie noch heute um ein Telefonat mit einem Global Solutions Advisor.

Einstellung in der Schweiz

In der Schweiz gibt es mehrere Hauptquellen für das Arbeitsrecht. Beispiele sind das Bundesgesetz und das Bundesgesetz für Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel. Ersteres legt Standards für Arbeitsverträge und Kündigungen fest, während letzteres Standards für verschiedene Beschäftigungsbedingungen enthält. 
Als Ihr Employer of Record in der Schweiz können wir sicherstellen, dass jeder Vertrag für jede Arbeitskraft alle Anforderungen erfüllt. Wir beraten Sie auch in Bezug auf kulturelle Normen und bewährte Einstellungspraktiken und halten Sie über Änderungen beim Arbeitsrecht auf dem Laufenden.
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Arbeitsverträge in der Schweiz

Wenn Sie planen, in der Schweiz Arbeitskräfte einzustellen, finden Sie hier einige allgemeine Vorschriften, die Sie kennen müssen, um einen rechtskonformen Vertrag zu erstellen, und Sie erfahren, wie ein Employer of Record Sie bei Ihren individuellen HR-Anforderungen unterstützen können.
Arbeitszeiten
Arbeitsverträge in der Schweiz müssen Angaben zu den erforderlichen Arbeitsstunden enthalten. Für Beschäftigte in Industrie- und Büroberufen sowie im Verkauf gilt eine maximale Wochenarbeitszeit von 45 Stunden, für alle anderen eine maximale Wochenarbeitszeit von 50 Stunden.
Entlohnung
Bei der Festlegung eines angemessenen Vergütungsangebots für Ihre neuen Arbeitskräfte sollten Sie folgende Punkte berücksichtigen:
  • In der Schweiz gibt es keinen vorgeschriebenen Mindestlohn für Beschäftigte.
  • Beschäftigte, die Überstunden leisten, haben Anspruch auf eine 25-prozentige Lohnzulage oder Freizeitausgleich. Die jährliche Obergrenze für Überstunden liegt bei 170 Stunden für Beschäftigte, die 45 Stunden pro Woche arbeiten, und bei 140 Stunden für Beschäftigte, die 50 Stunden pro Woche arbeiten.
  • Beschäftigte, die an Sonn- oder Feiertagen arbeiten müssen, haben Anspruch auf eine Zulage von 50 %.
  • Der Lohn muss mindestens monatlich gezahlt werden.
Als Ihr Employer of Record in der Schweiz können wir Ihnen Ressourcen und Einblicke in die Mitarbeitervergütung bieten, damit Sie besser vorbereitet sind, um ein wettbewerbsfähiges Stellenangebot zu erstellen.
Sonderzahlungen
Obwohl es in der Schweiz keine gesetzliche Bonuszahlungspflicht gibt, ist es üblich, dass Arbeitgeber am Jahresende ein 13. Monatsgehalt oder einen Bonus in Höhe eines Monatsgehalts zahlen.
Probezeit
Das Schweizer Obligationenrecht erlaubt es Arbeitgebern, eine Probezeit von bis zu drei Monaten zu verlangen, wenn dies im Arbeitsvertrag festgelegt ist. Wenn im Vertrag nicht anders angegeben, beträgt die Probezeit einen Monat. Jede Abweichung von einer ein- bis dreimonatigen Probezeit muss schriftlich erfolgen.
Kündigungen und Abfindungen
Sofern in einem Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag nicht anders festgelegt, muss eine schriftliche Kündigung mit folgenden Fristen erfolgen:
  • Während der Probezeit (die drei Monate nicht überschreiten darf) ist eine Kündigungsfrist von sieben Tagen erforderlich.
  • Nach der Probezeit, aber während des ersten Dienstjahres, ist eine einmonatige Kündigungsfrist einzuhalten.
  • Im zweiten bis neunten Dienstjahr gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten.
  • Nach dem neunten Dienstjahr gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten.
Ein Vertrag kann fristlos gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der laut Schweizer Obligationenrecht eine Situation beschreibt, die es dem Arbeitgeber oder den Beschäftigten unmöglich macht, das Arbeitsverhältnis in gutem Glauben fortzusetzen. Kündigt der Arbeitgeber den Vertrag ohne triftigen Grund, muss er den Beschäftigten Schadenersatz leisten und eine Strafe in Höhe von bis zu sechs Monatsgehältern zahlen.
Beschäftigte können während bestimmter geschützter Zeiträume nicht entlassen werden, z. B. bei Abwesenheit aufgrund von Krankheit oder Unfall, während der Schwangerschaft, innerhalb von 16 Wochen nach der Entbindung oder während des Wehr- oder Zivildienstes.
Darüber hinaus sind Beschäftigte auch vor einer Kündigung geschützt, wenn sie ein verfassungsmäßiges Recht ausüben oder Teil einer Massenentlassung sind, die nicht gemäß den Regeln für Massenentlassungen durchgeführt wird.
Ein Arbeitgeber muss ausscheidenden Beschäftigten ein schriftliches Arbeitszeugnis oder eine Arbeitsbescheinigung ausstellen. Ehemalige Beschäftigte müssen dieses Dokument vorweisen können, um Arbeitslosengeld zu beantragen.
Als Ihr Employer of Record in der Schweiz helfen wir Ihnen, bei unerwarteten Kündigungen schnell Ersatz zu finden. Wir bieten Ihnen rechtliche Beratung und einen personalisierten Prozess, der sicherstellt, dass Sie sich nicht vor einem Arbeitsgericht wiederfinden.

Sozial- und Arbeitgeberleistungen in der Schweiz

Wenn Sie mit einem Bewerber oder einer Bewerberin in der Schweiz die arbeitsvertraglichen Bedingungen aushandeln, sehen Sie hier einige der gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen (wie bezahlte Urlaubstage), die Sie im Auge behalten sollten, und erfahren, wie ein Employer of Record Ihr Unternehmen in Sachen Sozial- und Arbeitgeberleistungen unterstützen kann.
Mutterschutz und Elternzeit
Schwangere Mitarbeiterinnen haben nach der Geburt eines Kindes Anspruch auf 14 Wochen Mutterschaftsurlaub. Für Mitarbeiterinnen, die mindestens drei Monate lang für denselben Arbeitgeber gearbeitet und mindestens neun Monate lang in das Sozialversicherungssystem eingezahlt haben, gibt es während der Mutterschaft ein Tagegeld in Höhe von 80 % ihres Lohns. Wenn eine Mitarbeiterin keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld hat, kann sie Krankengeld beantragen.
Urlaub
Beschäftigte in der Schweiz haben Anspruch auf vier Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr, von denen zwei Wochen am Stück genommen werden müssen. Ein Arbeitgeber darf Beschäftigten keinen finanziellen Ausgleich für nicht gewährten Urlaub zahlen, und nicht genutzter Urlaub kann nicht übertragen werden.
Feiertage
Obwohl es in der Schweiz nur einen nationalen Feiertag gibt, den Nationalfeiertag, werden im ganzen Land verschiedene regionale und religiöse Feiertage begangen.
Freistellung im Krankheitsfall
Nach Schweizer Recht sind Arbeitgeber verpflichtet, Beschäftigte, die aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig sind und seit mindestens drei Monaten beschäftigt sind, im ersten Beschäftigungsjahr für einen Zeitraum von ein bis drei Wochen (je nach Kanton) und bei längerer Beschäftigungsdauer entsprechend länger bei voller Bezahlung zu entschädigen. Kantone legen nach dem ersten Beschäftigungsjahr eines/einer Mitarbeitenden Obergrenzen für krankheitsbedingte Fehlzeiten fest. Arbeitgeber können bei Abwesenheit von mehr als drei aufeinanderfolgenden Tagen ein ärztliches Attest verlangen.
Krankenversicherung
Die Schweiz hat drei „Säulen“, um das Einkommen von Beschäftigten im Ruhestand zu sichern:
  • Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
  • Berufliche Vorsorge (BVG)
  • Freiwillige private Altersvorsorge
Die AHV und die BVG sollen berechtigten Rentnern etwa 60 % ihres letzten Einkommens vor dem Ruhestand sichern.
Alters- und Hinterlassenenversicherung. Männer können mit 65 Jahren und Frauen mit 64 Jahren in Rente gehen und eine AHV beziehen, wenn sie mindestens ein Jahr lang Beiträge in das System eingezahlt haben. Die Höhe der Rente hängt von den Beitragsjahren einer Person und ihrem Einkommen ab. Die Rente wird gekürzt, wenn eine Person früher in Rente geht, und erhöht, wenn eine Person später in Rente geht. Die Alters- und Hinterlassenenversicherung, die Invalidenversicherung und die Arbeitslosenversicherung werden teilweise durch Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge (jeweils 5,15 % des Gehalts) finanziert. Die Bundesregierung und die Kantone übernehmen einen Teil der Kosten des Fonds.
Berufliche Vorsorge. Diese Art von Plan wird vom Arbeitgeber gesponsert und als von der AHV getrennte Einheit eingerichtet und verwaltet. Ein Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Mitarbeitenden bei einem betrieblichen Altersvorsorgeprogramm anzumelden, und sowohl der Arbeitgeber als auch die Mitarbeitenden leisten Beiträge, deren Höhe vom Programm und den zu versichernden Gehältern abhängt.
Freiwillige private Altersvorsorge. Beschäftigte können sich für individuelle Pläne wie Lebensversicherungen oder Sparpläne anmelden.
Sonstige Sozial- und Arbeitgeberleistungen
Neben der Gesundheitsversorgung umfasst das Schweizer Sozialversicherungssystem auch Arbeitslosen-, Invaliden-, Unfall- und Rentenversicherungen.
Die Sozialabgaben des Arbeitgebers decken einen großen Teil der Sozialleistungen für Beschäftigte in der Schweiz ab, aber wir können Sie bei Bedarf über zusätzliche Absicherungsmöglichkeiten, wie zusätzliche Beiträge zur Altersvorsorge oder Lebensversicherungen, beraten.
Aktualisiert: 18. Dezember 2023

Onboarding von Beschäftigten mit einem Employer of Record in der Schweiz

Wir schreiben und validieren alle lokalen Arbeitsverträge und rationalisieren so den Onboarding-Prozess für Sie und Ihre Beschäftigten in der Schweiz. Sie müssen lediglich alle relevanten Informationen bereitstellen und den Arbeitsvertrag prüfen und genehmigen.
Als Ihr Employer of Record in der Schweiz werden wir:
  • Ein Begrüßungstelefonat vereinbaren, in dem Informationen zum Personalwesen und zu Beschäftigungsverhältnissen in der Schweiz besprochen und alle Fragen beantwortet werden
  • Einen maßgeschneiderten Arbeitsvertrag auf Englisch und in der bevorzugten Landessprache wie Deutsch, Französisch, Italienisch oder Rätoromanisch vorbereiten
  • Der neuen Arbeitskraft den Arbeitsvertrag und die Informationen zu den Sozialleistungen zur Unterschrift und Überprüfung überreichen
  • Steuer- und Bankdaten der Arbeitskraft einholen, um Gehaltszahlungen durchführen zu können
  • Der Arbeitskraft eine lokale Kontaktperson zur Verfügung stellen, die Fragen zu dem Beschäftigungsverhältnis, lokalen HR-Angelegenheiten oder der Gehaltsabrechnung beantworten kann
Der gesamte Onboarding-Prozess dauert oftmals nicht mehr als zwei Wochen.

Machen Sie Safeguard Global zu Ihrem Partner für Employer-of-Record- Dienstleistungen in der Schweiz

Mit mehr als einem Jahrzehnt Erfahrung sind wir der dienstälteste Employer of Record Dienstleister auf dem internationalen Markt. Unternehmen auf der ganzen Welt verlassen sich auf GEO, unsere Employer-of-Record-Lösung, um in mehr als 170 Ländern auf der ganzen Welt zu expandieren und neue Mitarbeitende einzustellen, und zwar schnell und gesetzeskonform.
Wir haben schon so gut wie alle denkbaren Szenarien der globalen Beschäftigung erlebt und wissen dank unserer umfassenden Kenntnisse der lokalen Gesetze und Kultur, worauf es ankommt, damit es mit dem Arbeitsverhältnis in der Schweiz klappt. Wir bieten schriftliche Verträge in der Landessprache, Gehälter in der Landeswährung und HR-Unterstützung in der lokalen Zeitzone Ihrer Beschäftigten.
Außerdem unterstützen wir als globaler Payroll-Dienstleister die Lohn- und Gehaltsabrechnungsverwaltung – einschließlich Zahlungen, Einreichungen und anderer Berechnungen – auf der ganzen Welt und können die Lohn- und Gehaltsabrechnungsanforderungen von Unternehmen jeder Größe erfüllen.
Ganz gleich, ob Sie Neueinstellungen im Rahmen einer strategischen Expansion vornehmen möchten oder Bedarf an speziellen Arbeitskräften haben, unser Beratungspersonal für globale Lösungen wird Ihnen verschiedene Optionen für Ihre internationale Personalbeschaffung vorstellen, damit Sie die richtige Wahl für Ihr Unternehmen treffen können. Kontaktieren Sie uns noch heute.

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