Internationale Personaleinstellung richtig gemacht
17. November 2024
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Zwei Wege zur Compliance: Employer of Record oder Firmengründung, um Arbeitskräfte in Arbeitnehmer:innen umzuwandeln
Mit dem Aufkommen von ortsunabhängiger Arbeit stellen immer mehr Unternehmen Arbeitskräfte über Grenzen hinweg ein. Die Einstellung von Arbeitskräften in anderen Ländern kann nicht nur Zugang zu einem breiteren Talentpool bieten, sondern auch zu Nischenkompetenzen und lokaler Marktexpertise beitragen.
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Viele dieser Beschäftigten sind Freiberufler oder Berater, die für eine begrenzte Zeit oder ein bestimmtes Projekt eingestellt werden — eine Kategorie von Arbeitskräften, die typischerweise als freie Mitarbeiter:innen bezeichnet werden.
Leider kann jemand, den Sie als freie Mitarbeiter:in betrachten und vergüten, nach dem Arbeitsrecht des Landes, in dem er/sie arbeitet, als Arbeitnehmer:in eingestuft werden. Wenn Sie jemanden auf Ihrer Gehaltsliste falsch eingestuft haben, besteht für Ihr Unternehmen das große Risiko, dass Sie mit hohen Geldstrafen, einer Geschäftsschließung oder sogar einer Gefängnisstrafe rechnen müssen.
Verwandtes Thema: Freie Mitarbeiter:innen oder Arbeitnehmer:innen? Vermeiden Sie Fehlklassifizierungen und schützen Sie Ihr Unternehmen vor Risiken
Dieses E-Book hilft Ihnen, sich mit dem Risiko vertraut zu machen und Ihre Optionen zu dessen Beseitigung abzuwägen, insbesondere Umwandlung von internationalen freien Mitarbeiter:innen in Arbeitnehmer:innen. Wir behandeln folgende Themen:
- Der Unterschied zwischen freien Mitarbeiter:innen und Arbeitnehmer:innen
- Was steht auf dem Spiel, wenn Sie Arbeitskräfte im Ausland falsch klassifiziert haben?
- Möglichkeiten zur Umwandlung von freien Mitarbeiter:innen: Rechtsträger im Vergleich zu Employer of Record (EOR)
Nachdem Sie das E-Book heruntergeladen und gelesen haben, kontaktieren Sie uns um mehr darüber zu erfahren, wie wir Unternehmen dabei helfen, Risiken beim Einsatz internationaler freier Mitarbeiter:innen zu beseitigen.